Laut Verordnung des Gesundheitsamtes ist festgelegt, dass Kinder mit einer Magen-Darm-Erkrankung 48 h nach dem letzten Erbrechen/Durchfall die Einrichtung (Schule) nicht betreten dürfen.
Bei Krankheit Ihres Kindes müssen Sie Ihr Kind unverzüglich entschuldigen. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Fehltag vorliegen und den Krankheitsgrund enthalten! Entschuldigungen per Fax (910-3345) sind möglich. Um die Klassenlehrerinnen frühzeitig über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren, bitten wir, Klassenkameraden oder Nachbarkinder zu benachrichtigen. Von Anrufen im Sekretariat bitten wir abzusehen.
Seit diesem Schuljahr (2020/21) können Sie Ihr Kind auch über die SchulApp krank melden.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen: Beurlaubungen aus familiären oder anderen Gründen sind von der Klassenlehrerin oder der Schulleitung genehmigen zu lassen. Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien werden nicht genehmigt!