- Ich muss die Krankmeldung meines Kindes unverzüglich an
JEDEM EINZELNEN Krankheitstag über die SchulApp mitteilen
- Ab dem 3. Fehltag MUSS die Krankmeldung über die SchulApp
eine Begründung der langen Fehlzeit meines Kindes enthalten
Laut Verordnung des Gesundheitsamtes ist festgelegt, dass Kinder mit einer Magen-Darm-Erkrankung 48 h nach dem letzten Erbrechen/Durchfall die Einrichtung (Schule) nicht betreten dürfen.
Beurlaubungen aus familiären oder anderen Gründen müssen schriftlich beantragt und von der Klassenlehrerin (1-2 Tage) oder der Schulleitung (bei Tag/en angrenzend an Ferien) genehmingen werden.
Achtung: Beurlaubungen im Zusammenhang mit Ferien werden nur in gut
begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt.